Gebührenbremse | Zweckzuschuss des Bundes

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Der Bund gewährte den Ländern einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von 150 Millionen Euro zur Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Müllabfuhr) für das Jahr 2024 im Rahmen des Gebührenbremse-Gesetzes.

Die Verteilung des Zweckzuschusses erfolgte durch das Land Oberösterreich an die Gemeinden anhand der Bevölkerungszahl, wobei die Marktgemeinde Kopfing i.I. einen Betrag von € 32.930,00 erhielt.

Dieser Betrag ist an die Gebührenpflichtigen zu verteilen und im Rahmen einer Abgabenvorschreibung als ausgewiesener Gutschriftsbetrag vom Vorschreibungsbetrag in Abzug zu bringen.

Um einen möglichst großen Kreis an Gebührenpflichtigen zu erreichen, wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 22.03.2024 der Zuschussbetrag bei der Müllbeseitigung mit einem Betrag von € 31,00 je entrichteter Abfallgrundgebühr pro Haushalt bzw. bei Gewerbebetrieben mit dem aliquoten Anteil der Abfallgrundgebühr festgesetzt und bei der Jahres-Gebührenvorschreibung per 15.05.2024 als Gutschrift berücksichtigt.

30.04.2024